Beratung für Unternehmen

Wir sind der erste Ansprechpartner für Unternehmen in allen rechtlichen Fragestellungen und sehen uns als externe Rechtsabteilung unserer Mandanten. Unsere eigenen Beratungsleistungen erbringen wir in allen wirtschafts- und steuerrechtlichen Themen. Dazu gehören:

  • Handelsrechtliche Gestaltungen und Auseinandersetzungen
  • Rechtliche und steuerliche Strukturanalyse des Unternehmens
  • Gründung aller Gesellschaftsformen (z. B. GmbH, AG, OHG, KG etc.)
  • Kauf und Verkauf von Gesellschaften oder Gesellschaftsanteilen
  • Vorbereitung, Planung und Umsetzung von betriebsändernden
    Maßnahmen, wie z. B. Personalabbau, Outsourcing, Betriebsübergängen,
    Umstrukturierungen, Stilllegungen und Verlagerungen
  • Vorbereitung von anzeigepflichtigen Entlassungen gegenüber der Agentur für Arbeit
  • Grenzüberschreitende Arbeitsverträge insbesondere Salary-Split
  • Arbeitsverträge
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Verhandlungen zu Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Prüfung, Gestaltung und Aktualisierung von Arbeitsverträgen
  • Erstellung von Abmahnungen
  • Arbeitsvertragliche Gestaltung – Welches Recht kommt bei einer
    Auslandsentsendung bzw. Auslandstätigkeit zur Anwendung? (AEntGMindestarbeitsbedingungen,
    MiLoG, Entsendevereinbarung, Beteiligung des Betriebsrats, Gerichtsstand)
  • Sozialversicherungsrecht – Bleibt der deutsche Sozialversicherungs­schutz während der Auslandsentsendung bzw. Auslandstätigkeit erhalten? (A1-Formular, zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen)
  • Arbeitnehmereinsatz bei Dritten
  • Rechtliche und steuerliche Gestaltung der Betriebsnachfolge
  • Gestaltung von Übergabeverträgen
  • Konzeption von Familiengesellschaften und Familienpool
  • Konzeption von Stiftungen
  • Entwurf von Testamenten, Erb- und Eheverträgen, Pflichtteilsverzichten
  • Testamentsvollstreckung zur Betriebsfortführung
  • Vorsorgevollmachten
  • Notfallkoffer
  • Planung und Realisierung von Sanierungs- und Restrukturierungsvorhaben
    an der Seite von Anteilseignern und Gläubigern
  • Beratung von Investoren bei der Platzierung eines Investments oder beim
    Rückzug aus einem Unternehmen.
  • Gestaltung einer strafbefreienden Selbstanzeige
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung
  • Rechtshilfe bei Steuerfahndung und Betriebsprüfung
  • Vertretung vor Finanzbehörden und vor Gerichten
  • Gründung von Stiftungen und Vereinen (rechtsfähige Stiftungen,
    Familienstiftungen, unternehmensnahe Stiftungen, Vereine) unter
    Berücksichtigung der steuerlichen Folgen/Vorteile
  • Mitarbeit im Gremium, Beirat oder Kuratorium von Stiftungen auf Wunsch der Stifter
  • Satzungsgestaltung und Satzungsänderungen unter Berücksichtigung
    steuerlicher Auswirkungen
  • Kontakt und Abstimmung mit Stiftungsaufsicht und Finanzamt sowie
    Antragsverfahren auf Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht und das
    Finanzamt

In allen anderen Fragen schalten wir auf Wunsch spezialisierte externe Kollegen ein.